Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - SY Jambo

Vermieter:
Pecaver Yachting d.o.o. im Auftrag des Eigners der SY-Jambo

1. Anreise / Abreise

Täglich ab 17.00 Uhr Check/In und Ceck/out bis spätestens um 09.30 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09.30 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für PKW-Stellplatz wird vom Mieter selbst getragen.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. 

Der Rücktritt muss schriftlich per email an storno@pecaver.eu erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Corona Regeln

Sollte das Einreiseverbot in das Bundesgebiet von Kroatien wieder erneuert werden bzw. wir wieder einem Beherbergungsverbot unterliegen, so erhalten Sie von uns eine Stornierung.
In diesem Fall wird Ihnen Ihr bereits gezahltes Geld zu 100% zurück überwiesen.
Bei einer Stornierung Ihrerseits finden unsere AGB unter Punkt 4. mit den dort aufgeführten Stornierungsfristen Anwendung. Die AGB greifen auch, wenn ein Reiseverbot in / aus Ihrem Bundesland / Landkreis besteht; Sie sich zu Ihrem Urlaubszeitpunkt in Quarantäne begeben müssen oder ähnlichen Fällen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit zusätzlichem "Covid 19 Schutz".
Es gilt jeweils das am Tag Ihrer Stornierung gültige Recht / die gültige Verordnung.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (SY-Jambo, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am der SY Jambo und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter per Email an office@pecaver.eu oder per Telefon an +385 99 4681 262 anzuzeigen. 

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. 

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter in der Marina zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Die Yacht muss im übrigen Bereich besenrein übergeben werden. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter die dadurch entstandenen Kosten dem Mieter zu verrechnen oder von der Kaution einzubehalten.

7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

8. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt kroatisches  Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Vermieters

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